Neben den Kirchenvorständen der einzelnen selbständigen Kirchengemeinden, dient der Kirchengemeindeverband (KGV) als das zentrale Verwaltungsgremium in der operativen Arbeit. Mit der Verbandsvertretung, die such aus entsandten Vertretern der jeweiligen Kirchenvorstände zusammensetzt, wird die Möglichkeit geschaffen, die Verwaltung von Personal, Finanzen, Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen. Den Vorsitz des Gremiums haz der Leitende Pfarrer. Dem Kirchengemeindeverband gehört auch ein*e Vertreter*in des Pfarrgemeinderats an. Der KGV dient auf diese Weise der Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsarbeit und ermöglicht einen effektiven und flexibleren Personaleinsatz. Wesentliche Unterstützung erhält der KGV hierbei durch die hauptamtliche Verwaltungsleitung.